Öffentliche Bekanntmachung Amt Krakow am See
Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (§ 44 Abs. 4) ermächtigt Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.
Hierrüber sind jährliche Berichte zu erstellen, in welchem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Diese Berichte sind der Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ihnen wird daher mitgeteilt, dass die aktuellen Berichte des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinden Lalendorf und Dobbin-Linstow in der Kämmerei des Amtes Krakow am See – Zimmer 1.12 – während der Öffnungszeiten:
Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
eingesehen werden können.
Für das Amt Krakow am See, die Stadt Krakow am See und die Gemeinden Hoppenrade und Kuchelmiß wurden keine Zuwendungen eingeworben.
Die erhaltenen Zuwendungen im Jahr 2021 belaufen sich auf:
Gemeinde Dobbin-Linstow 16.500,00 € Gemeinde Lalendorf 4.338,34 € |
gez. Kaspar
Amtsvorsteherin