Amtliche Meldung

Endlager für hochradioaktive Abfälle

Werte Bürger und Bürgerinnen,

die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben. Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Atomgesetz (§ 9a Abs. 3 S. 2 AtG) sowie dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Demnach liegt es in der Verantwortung des Bundes, Endlager für radioaktive Abfälle zu errichten und zu betreiben. Diese Aufgabe und die damit zusammenhängenden hoheitlichen Befugnisse hat er der BGE übertragen. Der Bund nimmt weiterhin die Aufsicht wahr.

“Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden.” (StandAG, § 1 Absatz 2)

Durch das StandAG 2017 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Auftrag, diesen Standort bis zum Jahr 2031 zu finden.

Im Zwischenbericht Teilgebiete werden u.a. Gebiete im Bundesland Mecklenburg Vorpommern auch im Landkreis Rostock, betrachtet ( siehe Karte Zwischenbericht Teilgebiete – siehe Homepage der BGE ).

In mehreren Phasen soll die Standortfindung umgesetzt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung, unter www.bge.de

 

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