Beschlüsse der Gemeindevertreterversammlung vom 11.07.2024
Nähere Informationen können Sie bei Bedarf in den Bürgermeistersprechstunden in Erfahrung bringen.
TOP 7: Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung
Beschluss Nr. 19/2024:
Die Gemeindevertretung Grambow beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Grambow in vorliegender Form.
Hinweis: Die beschlossene Fassung ist hier auf den Seiten des Amtes Lützow-Lübstorf veröffentlicht.
TOP 9: Bestimmung eines weiteren Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schweriner Umland
Beschluss Nr. 20/2024:
Die Gemeindevertretung Grambow beschließt Herrn Andreas Zelfel als weiteren Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schweriner Umland zu entsenden.
TOP 10: Wahl eines Vertreters in den Wasser- und Bodenverband “Schweriner See/Obere Sude”
Beschluss Nr. 21/2024:
Die Gemeindevertretung Grambow beschließt Herrn Thomas Kessin als Vertreter der Gemeinde in den Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ zu entsenden.
TOP 11: Vertretung der Gemeinde im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG
Beschluss Nr. 22/2024:
Die Gemeindevertretung Grambow bevollmächtigt den leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Kanning mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.
TOP 12: Wahl eines Verhinderungsvertreters des Bürgermeisters in den Schulverbänden
Beschluss Nr. 23/2024:
Die Gemeindevertretung Grambow beschließt Herrn Chris Besenhard als Verhinderungsvertreter des Bürgermeisters in die Schulverbände Lützow und Brüsewitz zu entsenden.
TOP 13: Beschluss über die Beendigung des nach § 13b BauGB eingeleiteten Bauleitplanverfahrens und das ergänzende Verfahren gemäß § 215a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 4 „Boizenburger Weg“ der Gemeinde Grambow
Beschluss Nr. 24/2024:
Die Gemeindevertretung hat aufgrund des Urteils des BVerwG vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) das Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB für den Bebauungsplan Nr. 4 beendet und das Verfahren auf Grundlage des am 01.01.2024 in Kraft getretenen § 215a BauGB unter Beteiligung der von der Planung berührten Behörden mit einer Vorprüfung des Einzelfalls (Umweltrechtliche Vorprüfung) fortgesetzt.
Die Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Vorprüfung des Einzelfalls kommt zu dem Ergebnis, dass das Planvorhaben voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Das Verfahren wird daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt.
TOP 14: Aufhebung des Teilbeschlusses zum Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 “Boizenburger Weg” vom 06.07.2023
Beschluss Nr. 25/2024:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Teilbeschlüsse Nr. 3 und Nr. 4 mit der Beschlussnummer 34/2023 zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 “Boizenburger Weg” vom 06.07.2023.
TOP 15: Satzungsbeschluss nach Fortführung des Verfahrens gemäß § 215a BauGB über den Bebauungsplan Nr. 4 “Boizenburger Weg”, Gemeinde Grambow
Beschluss Nr. 26/2024:
- Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 4 „Boizenburger Weg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit dem Stand Juni 2024. Die Begründung wird gebilligt.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 4 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als Satzung beschlossen.
- Das Amt wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 4 beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung einzureichen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan Nr. 4 nach § 13a i. V. m. § 215a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden ist und wo der Bebauungsplan Nr. 4 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.