Amtliche Meldung

Bekanntmachung Mandatswechsel Stadtvertretung Krakow am See

Öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Krakow am See

hier: Nachrücker in der Stadtvertretung Krakow am See gemäß § 46 Landes- und
Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16.12.2010
(GVOBl. M-V S.690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2021 (GVOBl. M-V S.68) Mit Datum vom 30.04.2022 hat Herr Hannes Kremp erklärt, dass er mit Wirkung zum 01.05.2022 sein Mandat in der Stadtvertretung Krakow am See niederlegt.
Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des
Wahlvorschlags DIE LINKE über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Herr Dirk Jakobs lehnte die Annahme des Sitzes ab. Insofern stelle ich fest, dass der Sitz auf Frau Claudia Dauber übergeht. Frau Dauber hat gemäß § 46 Abs.5 LKWG M-V i. V. m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft in der Stadtvertretung Krakow am See am 10.05.2022 erworben.

Krakow am See, 15.06.2022
gez. O. Reinhardt
Gemeindewahlleiterin

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.